OÖ. FSV Bodenlos
SponsorenImpressumKontaktLinks

Ninja RSS Syndicator

OÖ. FSV Bodenlos - Startseite OÖ. FSV Bodenlos - Startseite

Designed by:
SiteGround web hosting Joomla Templates
Die Deregulierung der Zulassung für Gleitschirme in Österreich wird im Mai 2010 in Kraft treten PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Stefan Aufischer   
Montag, den 03. Mai 2010 um 12:18 Uhr

Quelle: http://www.p-m-a.info/deutsch/welcome/news.html?action=show_news&id=24#24

Nach Auskunft des österreichischen Bundesministeriums für Verkehr ist im Mai 2010 endlich mit der langersehnten Veröffentlichung der ZLLV 2010 (Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgerätverordnung) zu rechnen. Alle nicht-motorisierten Gleitschirme, Hängegleiter und Fallschirme werden damit in Österreich von jeglicher Zulassungspflicht und -bürokratie befreit.

Martin Jursa, früher Chef des damals gemeinsamen deutsch/österreichischen Technikreferates des DHV/ÖAeC, hat im Auftrag der PMA den Wegfall der Zulassungspflicht und -Bürokratie von Gleitschirmen in Österreich erreicht. Martin Jursa kann man auch als den Vater unseres international angewandten und akzeptierten Prüf-Standards für Gleitschirme, der EN-926 bezeichnen.

Nach den neuen Regelungen der ZLLV 2010 dürfen Gleitschirme in Österreich betrieben werden, wenn die Lufttüchtigkeit nach dem Stand der Technik gewährleistet ist und der Hersteller dies auf dem Typenschild bestätigt hat.
Der Halter des Gleitschirms ist für die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit verantwortlich, indem er dafür sorgt, dass die notwendigen Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten gemäß Betriebshandbuch durchgeführt werden.

Alle die schwerfälligen Verwaltungsakte durch den ÖAeC (Österreichischer Aeroclub) wie die Musterzulassung, Ausstellung von Plaketten oder Lufttüchtigkeitszeugnissen etc.fallen in Zukunft weg.

Wie ist die rechtliche Situation jetzt für die motorisierten Gleitschirme in Österreich?

Die neue ZLLV 2010 bringt keine vollständige Deregulierung für motorisierte Gleitschirme. Die Zulassung wird jedoch deutlich erleichtert und flexibler gestaltet als bisher. Zusätzlich zu den Anforderungen wie sie für die nicht-motorisierten Gleitschirme gelten, besteht für Motorschirme die Verpflichtung einer Erstverwendungsprüfung durch den ÖAeC sowie von turnusmässigen Nachprüfungen durch Betriebe, die über eine entsprechende behördliche Genehmigung des ÖAeC verfügen.

Durch den Wegfall der Musterzulassung wird der Markt auch für ausserhalb Österreichs ansässige Hersteller geöffnet und die Beschränkung des Marktes auf jene österreichischen Hersteller, die eine Betriebsbewilligung des ÖAeC besitzen, entfällt.

Österreich ist jetzt vollständig entbürokratisiert für nicht-motorisiertes Gleitschirmfliegen. Die Hersteller übernehmen die volle Verantwortung für die Produkte, die sie verkaufen.

Deutschland ist nach der Deregulierung in Österreich das einzige Land weltweit, das noch über eigene nationale Regelungen hinsichtlich der Musterprüfung von Gleitschirmen verfügt. Es wird erwartet, dass auch die Behörden in Deutschland einsehen werden, dass es keinen Grund für nationale Alleingänge im Bereich des Gleitschirmfliegens gibt und dass auch Deutschland dem Weg Europas folgen wird.
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 03. Mai 2010 um 12:47 Uhr
 
© OÖ. FSV Bodenlos -- Wenn Gott nicht gewollt hätte, dass wir fliegen, dann hätte er uns Wurzeln gegeben!