| Die Deregulierung der Zulassung für Gleitschirme in Österreich wird im Mai 2010 in Kraft treten |
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| Geschrieben von: Stefan Aufischer | |||
| Montag, den 03. Mai 2010 um 12:18 Uhr | |||
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Quelle: http://www.p-m-a.info/deutsch/welcome/news.html?action=show_news&id=24#24 Nach Auskunft des österreichischen Bundesministeriums für Verkehr ist im Mai 2010 endlich mit der langersehnten Veröffentlichung der ZLLV 2010 (Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgerätverordnung) zu rechnen. Alle nicht-motorisierten Gleitschirme, Hängegleiter und Fallschirme werden damit in Österreich von jeglicher Zulassungspflicht und -bürokratie befreit. Die neue ZLLV 2010 bringt keine vollständige Deregulierung für motorisierte Gleitschirme. Die Zulassung wird jedoch deutlich erleichtert und flexibler gestaltet als bisher. Zusätzlich zu den Anforderungen wie sie für die nicht-motorisierten Gleitschirme gelten, besteht für Motorschirme die Verpflichtung einer Erstverwendungsprüfung durch den ÖAeC sowie von turnusmässigen Nachprüfungen durch Betriebe, die über eine entsprechende behördliche Genehmigung des ÖAeC verfügen. Durch den Wegfall der Musterzulassung wird der Markt auch für ausserhalb Österreichs ansässige Hersteller geöffnet und die Beschränkung des Marktes auf jene österreichischen Hersteller, die eine Betriebsbewilligung des ÖAeC besitzen, entfällt. Österreich ist jetzt vollständig entbürokratisiert für nicht-motorisiertes Gleitschirmfliegen. Die Hersteller übernehmen die volle Verantwortung für die Produkte, die sie verkaufen. Deutschland ist nach der Deregulierung in Österreich das einzige Land weltweit, das noch über eigene nationale Regelungen hinsichtlich der Musterprüfung von Gleitschirmen verfügt. Es wird erwartet, dass auch die Behörden in Deutschland einsehen werden, dass es keinen Grund für nationale Alleingänge im Bereich des Gleitschirmfliegens gibt und dass auch Deutschland dem Weg Europas folgen wird.
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| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 03. Mai 2010 um 12:47 Uhr |