| Lufttüchtigkeitsanweisung Nova Ra M |
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| Geschrieben von Stefan Aufischer | |
| Montag, 18. Juni 2007 | |
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Quelle: DHV Lufttüchtigkeitsanweisung DHV GS-01-1571-06 Bei einem Nachtest eines RA M durch den DHV am 16. Juni 2007 hat sich abweichendes Flugverhalten im Vergleich zum DHV-geprüften Muster ergeben. Grund ist eine fehlerhafte Trimmung aufgrund falscher Leinenlängen. Bei einer Überprüfung der Produktionsdaten durch die Fa. Nova hat sich gezeigt, dass eine Reihe der im Zeitraum Januar bis April 07 produzierten RA M nicht mit dem Trimmzustand des DHV-geprüften Musters ausgeliefert worden ist. <snip/>Die Fa. Nova hat bereits am 2. Mai 2007 über ihr Vertriebsnetz die Halter der betroffenen Geräte über die Notwendigkeit einer Trimmungskorrektur informiert. Offensichtlich sind aber nicht alle betroffenen RA M entsprechend der Anweisungen der Fa. Nova korrigiert worden oder die Informationen der Fa. Nova haben nicht alle Halter erreicht. In Übereinstimmung mit der Fa. Nova trifft der DHV deshalb folgende Sicherheitsmaßnahme: Die Geräte mit den aufgeführten Seriennummern müssen vor dem nächsten Flug in einen ordnungsgemäßen Trimmzustand gebracht werden. Dies kann bei einem Teil der Geräte durch den Halter selbst erfolgen, andere müssen vom Hersteller neu eingestellt werden. Die Halter der betroffenen Geräte werden aufgefordert, sich umgehend mit der Fa. Nova in Verbindung zu setzen. Bis zur Durchführung der erforderlichen Trimmungskorrekturen dürfen die betroffenen Geräte nicht geflogen werden. Soweit die Korrekturen bereits aufgrund der Mitteilung der Fa. Nova vom 2. Mai 2007 ordnungsgemäß durchgeführt wurden, sind diese Geräte von der Lufttüchtigkeitsanweisung nicht betroffen. Unabhängig von dieser Maßnahme bietet Nova allen Haltern des RA M jederzeit eine kostenlose Nachprüfung des Trimmzustandes ihres Schirmes an.
Nova Vertriebs GmbH
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| Letzte Aktualisierung ( Montag, 18. Juni 2007 ) |
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